- Geländefahrzeug
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Ge|lạ̈n|de|fahr|zeug 〈n. 11〉 Fahrzeug zur Fortbewegung im Gelände, abseits der Straße* * *
Ge|lạ̈n|de|fahr|zeug, das:geländegängiges Fahrzeug.* * *
Geländefahrzeug,Kraftfahrzeug in Sonderbauart, das durch große Bauch- und Bodenfreiheit, Allradantrieb und bei großen Geländefahrzeugen (Lkw) auch Allradlenkung, Spezialgangschaltung mit Sperrdifferenzial sowie durch große Reifen mit geringem Luftdruck (zum Teil auch durch Gleisketten) die Fähigkeit besitzt, sich abseits von befestigten Fahrbahnen auf nachgiebigen, wenig griffigen Böden fortzubewegen und Hindernisse, Steigungen und Wasserläufe zu überwinden. Kriterien zur Beurteilung eines Geländefahrzeuges sind seine Watfähigkeit (maximal durchfahrbare Wassertiefe), Kletterfähigkeit, Überschreitfähigkeit (maximal überfahrbare Grabenbreite) und seine Kippstabilität beim Befahren eines Hanges. Geländefahrzeuge werden v. a. im militärischen Bereich sowie auch in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt.* * *
Ge|lạ̈n|de|fahr|zeug, das: Fahrzeug, mit dem man durch ein Gelände ohne Straßen u. Wege fahren kann: Weil Namibias Natur immer häufiger durch -e beschädigt wird, sollen Abenteuer- und Sporttouristen künftig eine Steuer von rund 12 Mark bezahlen (taz 15. 5. 99, 16).
Universal-Lexikon. 2012.